Kosten

Guter Rat muss nicht teuer sein, ist aber auch in der Regel nicht umsonst

Anwälte sind verpflichtet Gebühren zu verlangen. Eine Zusage auf einen Verzicht auf die Gebühren zieht für den Anwalt standesrechtliche Konsequenzen nach sich, da er durch eine ohne Erhebung von Gebühren angepriesene Dienstleistung eine unzulässige Werbung ausübt.

 

Die anwaltlichen Kosten werden jedoch meist überschätzt. Welche Vergütung der Anwalt für welche Tätigkeit verlangen kann und muss ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG stellt auf den Gegenstandswert ab. Dieser bestimmt sich nach dem “Wert” Ihrer Angelegenheit.

 

Unser wichtigster Tipp in diesem Zusammenhang: Reden Sie mit uns über die voraussichtlich anfallenden Kosten! Tun Sie dies ruhig bereits bei Anbahnung des Mandatsverhältnisses, wir möchten nie, dass es für Sie ein vermeintlich “böses Erwachen“ gibt.

 

Die für den Anwalt unangenehmste Klage ist die gegen den eigenen Mandanten.

 

Auch hat der Gesetzgeber mittlerweile Möglichkeiten zugelassen, in fast allen Fällen Vergütungsvereinbarungen zutreffen, mittlerweile auch solche, die von einer Honorierung gemessen am erreichten Erfolg ausgehen kann.

 

Wir arbeiten selbstverständlich mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und werden von einigen wie der Allianz auch ausdrücklich empfohlen.

 

Auch wird der Zugang zu Ihrem Recht noch weitgehend dadurch ermöglicht, dass für den Fall, dass sich der Mandant die anwaltlichen Dienste nicht leisten kann, er die bei uns entstehenden Kosten mit der Staatskasse abrechnen kann, was wir in der Regel selbst für Sie erledigen (Beratungshilfe/Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe).

 

Lediglich den sogenannten Beratungshilfeschein müssen Sie persönlich bei der Rechtsantragsstelle des für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts holen.

 

Haben Sie also keinerlei Hemmungen, mit uns auch über persönliche und wirtschaftliche Nöte und Engpässe zu sprechen, auch wenn sie mit dem aktuellen Rechtsfall nichts zu tun haben. Dem erfahrenen Anwalt und seinen Mitarbeitern ist keine Lebenssituation fremd.