Erstberatung

Die anwaltliche Erstberatung nach dem RVG kostet unabhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit maximal 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer, somit derzeit 226,10 €.

 

Dieser Betrag wird bei kleineren Angelegenheiten zumeist nicht erreicht.

 

Eine Erstberatung ist nach der Rechtsprechung eine bis zu 30-minütige Aufnahme des Problems mit einer groben Sondierung der anstehenden Problematik und Lösungsmöglichkeiten.

 

Wir nehmen uns für Sie ausreichend Zeit, es wird hier niemals eine Stoppuhr mitlaufen.

 

Wichtig ist uns das persönliche, Vertrauen schaffende Gespräch und Eingehen auf das Problem, das sie derzeit beschäftigt. Sie sollen immer das Gefühl haben beim Verlassen der Kanzlei, dass Alles in Betracht gezogen wurde, um Ihnen zu helfen.