Steuerrecht – Steuerstrafrecht – Selbstanzeige

Die steuerrechtliche Selbstanzeige bedarf umfassender steuerlicher und strafrechtlicher Kenntnisse und Erfahrungen.

 

Ihre Vorbereitung und Darstellung muss bis ins kleinste vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell sein. Die Folgen der Nichtbeachtung dieser Voraussetzungen sind in medienträchtigen Vorgängen der Gegenwart und jüngsten Vergangenheit in aktuellster Weise an die Öffentlichkeit getreten.

 

Sie benötigen hierzu einen steuerrechtlich erfahrenen Strafverteidiger, der in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Ihre Problematik umfassend aufarbeitet und mit den zuständigen Straf- und Bußgeldstellen Ihres Finanzamts wie auch der u.U. bereits zuständigen Staatsanwaltschaft die nötigen Kontakte herstellt.

 

Wir möchten, dass sie wieder ruhig schlafen können!

 

Natürlich stehen wir Ihnen auch bei bereits erfolgten steuerstrafrechtlichen Maßnahmen zur Seite, um den Schaden für Sie und Ihre Familie so weit wie möglich in Grenzen zu halten.

 

Nicht erst wenn Steuerfahnder und Staatsanwalt vor der Türe stehen ist erfahrene Hilfe durch den Strafverteidiger unverzichtbar.