Befreien Sie sich von ihren Schulden durch die außergerichtliche Schuldenbereinigung!
Raus aus den Schulden in überschaubarer Zeit ohne die belastenden Vorgaben und Kosten des nach wie vor fünf, mindestens 3 Jahre dauernden Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Zwar plant der Gesetzgeber nunmehr konkret eine Verkürzung des Verbraucherinsolvenz-verfahrens auf drei bzw. fünf Jahre, nach wie vor sieht jedoch die Insolvenzordnung vor, dass der Schuldner eine geeignete Schuldnerberatungsstelle aufsucht, um überhaupt das (Verbraucher- oder Privat-) Insolvenzverfahren für ihn zugänglich zu machen. Der Rechtsanwalt ist hier von Gesetz wegen nach der Insolvenzordnung der geeignete Vertreter auch für dieses Verfahren, § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Gerade Hartz IV-Empfänger, Geringverdienende, Alleinerziehende und Familien mit Kindern sollten die schwere Zeit nutzen, der Schuldenfalle zu entfliehen.
Sie sind bekanntlich schon lange nicht mehr allein, inoffiziell dürfte mittlerweile mindestens jeder vierte Haushalt überschuldet sein. In den meisten Fällen beginnt es mit Kleinkrediten für ein neues Handy, Hausgeräte, Möbel, Mode oder ein neues Auto – ja sogar die ursprünglich gut geplante Immobilienfinanzierung kann nicht mehr gestemmt werden.
Konsumartikelfirmen und (Privatkunden-) Banken gewährten bereitwillig Kredite – oftmals ohne wirtschaftlichen Hintergrund und Sicherheiten ausreichend zu prüfen.
Anfangs ist man darüber sehr erfreut.
Doch oft lassen einschneidende Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit (77 % der Fälle), Scheidung oder Krankheit schnell die Schuldenfalle zu schnappen.
Um sich aus diesem Dilemma zu befreien, benötigt man die Hilfe eines professionellen Schuldnerberaters, der für den Schuldner die Kontakte mit sämtlichen Gläubigern herstellt, die Verhandlungen führt und den Schuldenberg nach einem bewährten, strukturierten Konzept abwickelt.
Wir gewähren oder vermitteln keinerlei Kredite, sondern versetzen den Schuldner in die Lage, sich mit seinen derzeit vorhandenen Mitteln – und seien diese noch so gering oder gegen Null gehend – wieder mit eigener Kraft aus den Schulden zu ziehen.
Hierzu gibt es wie gesagt seit einiger Zeit durchaus praktikable, vom Gesetzgeber angebotene Lösungen, sich aus der erdrückenden Zwangslage zu befreien. Mit der entsprechenden kompetenten Beratung und Durchführung können Sie dieses Verfahren bereits „quasi im Vorfeld“ erledigen und damit ganz erheblich verkürzen.
Informieren Sie sich im Rahmen einer Erstberatung, die hierfür entstehenden geringen Kosten teilen wir Ihnen vorab telefonisch mit.