Bußgeldverfahren

Nehmen Sie es beispielsweise nicht einfach hin, wenn sie wegen überhöhter Geschwindigkeit zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Wem ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsübertretung droht, der hat einen Rechtsanspruch darauf, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten verurteilt zu werden. Das ist jedoch gerade bei Laserhandmessgeräten oft nicht der Fall, denn oft werden die notwendigen Funktionstests fehlerhaft ausgeführt, was hinterher zu unklaren Messergebnissen führt. Eine Lasermessung ist aber nur dann verwertbar, wenn der Messwert definitiv dem Fahrzeug des Betroffenen zugeordnet werden kann.

 

Daher sollten Betroffene schon im Einspruchsverfahren vor der Bußgeldstelle das Messprotokoll genau auswerten und in der Hauptverhandlung besonders auf die Angaben des Messbeamten achten. Zeigt sich, dass das als Reflektor ausgewählte Ziel beim Test der Visiereinrichtung mehr als 10 % außerhalb des zulässigen Entfernungsbereichs gelegen war, darf der festgestellte Verstoß nicht geahndet werden. Zumindest wird dann der Verteidiger keine Verurteilung im Eintragungsbereich akzeptieren.

 

Es gibt zahlreiche mögliche Fehlerquellen bei den Laserhandmessgeräten, in der Regel verwendet die Polizei solche der Marke Riegl.

 

Diese müssen aktuell geeicht sein unter Beachtung der Eichvorschriften. Die Zulassungs-vorschriften der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) müssen eingehalten werden.

So schreiben die Bedienungsanweisungen der Geräte, die Teil der Zulassungsvorschriften der PTB sind, strikt einzuhaltende Funktionstests vor Inbetriebnahme der Geräte vor. Denn deren Einsatzfähigkeit ist stark davon abhängig, wie sicher der Messbeamte den scharf gebündelten Messstrahl auf das zu messende Fahrzeug richten kann. Bei einer Messentfernung von zum Beispiel 360 m beträgt der Wirkungsbereich des Laserstrahls schon ca. 1,80 m. Der Laserstrahl kann also leicht über die Fahrzeugbegrenzungen hinaus wirken und/oder ein anderes Fahrzeug erfassen.

 

Es gibt hier weitere zahlreiche Ansatzpunkte, mit der ihre Verurteilung oder zumindest eine solche im Eintragungsbereich hinsichtlich Punkten oder Fahrverboten verhindert werden kann.

 

Bereits eine Rechtsschutzversicherung, die nur den Verkehrsrechtsschutz erfasst, trägt hierzu die gesamten Kosten des Verfahrens wie auch die eines Gutachters.

 

Lassen Sie also einen Bußgeldbescheid nicht einfach über sich ergehen, wenn sie sich abgezockt fühlen oder Ihr Führerschein auf dem Spiel steht.

Wir haben die Erfahrung und Kenntnisse, Sie vor unangemessenen Folgen zu bewahren.