Erbrecht

Ähnlich wie das Familienrecht konfrontiert das Erbrecht den Menschen mit sehr persönlichen Problemen.

 

So muss man sich bei der Gestaltung seines eigenen Testaments neben schwierigen Überlegungen zu Vermögensstruktur und Familienverhältnissen auch mit der Endlichkeit seines Daseins befassen. Dies gilt ebenso bei Schenkungen unter Lebenden, etwa der Übertragung von Immobilien, bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgeregelungen oder beim Abschluss von Erbverträgen.

 

Der Eintritt eines Erbfalls bedingt eine schwierige Lebenssituation, die nun auch noch auf eine mitunter komplexe Rechtslage trifft.

 

Auch wer Erbe geworden ist, befindet sich in aller Regel in einer Trauersituation, hinzu kommt die Problematik von Meinungsverschiedenheiten unter Miterben sowie die Frage, ob nicht eine Erbschaft auch ausgeschlagen werden sollte bzw. die Haftung begrenzt.

 

Sie benötigen in dieser Situation also nicht nur eine Person Ihres Vertrauens, die Ihnen umfassend und zutreffend bei ihren Rechtsfragen hilft, sondern auch jemanden, der Ihre persönliche Situation versteht und sich für Sie Zeit nimmt. Wir nehmen uns für Sie diese Zeit und haben die ausreichende Erfahrung für Ihre spezielle Lebenssituation sowohl nach einem Erbfall wie auch für Sie als zukünftigen Erblasser.

 

Wir beraten und vertreten sie nach einem Erbfall sowohl als Alleinerben wie Miterben, bei Regelung von Nachlassforderungen, Herausgabe- und Auskunftsansprüchen.

 

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder die gesamte Erbengemeinschaft beispielsweise hinsichtlich Ausgleichung, Abschichtung, Auseinandersetzung und Bewertung.

 

Wir helfen Ihnen bei den komplizierten Rechtsfiguren der Vor- und Nacherbschaft, bei Vermächtnis- und Auflagenerfüllung, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen bzw. Abwehr von solchen, Nachlassverbindlichkeiten (Haftungsbegrenzung), Testamentsvollstreckung etc.

 

Zur Regelung eines künftigen Erbfalls beraten und vertreten wir sie ausführlich in den Fragen der Unternehmensnachfolge, Übertragung von Immobilien mit Rückforderungsvorbehalten, Wohnungsrecht, Nießbrauch.

 

Wir erarbeiten für Sie die Erstellung von Testamenten, insbesondere dem Ehegatten-, Unternehmer- bzw. Familientestament. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten für Vermögens- und insbesondere Immobilienübertragungen zu Lebzeiten auf, die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen beispielsweise durch Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge.

 

Wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten der Problemkreise Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und erstellen solche exakt abgeschnitten auf Ihre Bedürfnisse und denen Ihnen nahestehender Personen.