Forderungseinzug

Gerne übernehmen wir für Sie, insbesondere Ihr Unternehmen, den Einzug der offenen Forderungen gegenüber ihren säumigen Schuldnern.

 

Wir entlasten Sie zu günstigen Bedingungen von den hierfür notwendigen leidigen Arbeiten und bieten gegenüber Inkassofirmen doch erhebliche Vorteile.

 

Wir gehen gegenüber dem Schuldner entsprechend der jeweiligen Ausgangslage vor, wir wenden nicht wie Inkassofirmen deren einfache Schemata bei der Beitreibung an, sondern betrachten den Schuldner im Einzelfall auch durch entsprechende Auskünfte mit dem Ziel, noch möglichst viel für Sie herauszuholen. Wir prüfen zunächst, ob die Forderung überhaupt durchsetzbar ist und beraten über die Risiken.

 

Wir unterliegen einem strengen Berufsrecht, so besteht für Sie keine Gefahr, dass die teilweise zweifelhaften Methoden einiger Inkassounternehmen Ihren guten Ruf gefährden.

 

Die Beauftragung unserer Kanzlei kostet Sie nichts, da unsere Anwaltskosten vom Schuldner zu ersetzen sind. Nur im Falle der Vermögenslosigkeit Ihres Schuldners wären die Kosten von Ihnen zu tragen.

 

Als Rechtsanwalt lassen wir uns nicht prozentual an den Forderungen beteiligen, sie erhalten also 100 % der Hauptforderung ausgeschüttet und die Forderung muss nicht abgetreten oder ausgebucht werden.

 

Legt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch ein und es kommt zu einem Klageverfahren, sind die Möglichkeiten der Inkassobüros bei Streitwerten ab 5000.- € erschöpft – hier besteht Anwaltszwang. Dann muss die Forderung ohnehin an einen Rechtsanwalt weitergegeben werden, wodurch unnötige Verzögerungen und oftmals vermehrte Kosten entstehen. Aber auch bei niedrigeren Forderungen werden Sie vor Gericht von einem Rechtsanwalt aufgrund dessen Fachkompetenz optimal vertreten, das Schreiben eines Rechtsanwalts hat erfahrungsgemäß immer noch eine größere Wirkung und der Forderungseinzug ist damit wesentlich effektiver. Insbesondere die qualifizierte rechtsüberprüfende und rechtsberatende Komponente, die einem anwaltlichen Mahnschreiben zugrunde liegt, wird von Inkassobüros zumeist nicht geboten.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, bei einem umfangreichen Forderungseinzug in Ihrem Unternehmen mit immer wiederkehrenden zahlreichen offenen Forderungen mit uns eine Vereinbarung zu schließen mit dem für sie kostengünstigen Inhalt, dass Sie bei Erfolglosigkeit unserer Tätigkeit nur einen vergleichsweise geringen Pauschalbetrag pro Fall bezahlen.