Familienrecht / Ehescheidung

Rechtsanwalt Thomas Fürsattel beschäftigt sich nunmehr seit über  30 Jahren intensiv mit sämtlichen Teilgebieten des Familienrechts.

 

Rund 40 Familiensachen pro Jahr bedingen eine ausreichende Erfahrung, laufende Fortbildung in den sich regelmäßig ändernden Gesetzesgrundlagen und Rechtsprechungsgrundsätzen ist eine Selbstverständlichkeit.

 

Neben den klassischen zu regelnden Bereichen wie Scheidung, Unterhalt der Kinder und des Ehegatten, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Zuweisung der Ehewohnung, Hausratsteilung und Versorgungsausgleich stehen wir Ihnen auch für die Gestaltung von Eheverträgen, je nach Interessenlage von Unternehmern, jungen Doppelverdienern mit oder ohne Kinderwunsch, Heirat mit einem verschuldeten Partner, Wiederverheiratung sowie Erbrecht der Ehegatten und Unternehmensnachfolge, insbesondere mit den entsprechenden steuerrechtlichen Folgen mit reichhaltiger Erfahrung zur Verfügung.

 

Wir beraten Sie im Rahmen des Familienrechts auch in den Bereichen

  • Adoption (Minderjährigen-/Volljährigenadoption)
  • Namensrecht
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Feststellung der Vaterschaft, Anfechtung
  • Recht der nichtehelichen Kinder